Grenzwerte

 Erläuterung:

      Grundlage von Grenzwerten sind Rechtsvorschriften. In Deutschland sind dies das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und die Notfall-Dosiswerte-Verordnung (NDWV). Daraus folgt ein Grenzwertesystem. Es umfasst Maßgaben für zwei Expositionssituationen: geplante sowie (bei einem Notfall) ungeplante

    Begrenzt sind primär Dosiswerte (in der vorstehenden Grafik die "effektive Dosis"). Sie sollen bei einer Person in bestimmten Zeiträumen (z.B. im Kalenderjahr oder in einer Woche) nicht überschritten werden. Dosisleistungen sind zunächst nicht direkt begrenzt. Aber die dadurch angesammelte Dosis darf die Dosisgrenzwerte nicht überschreiten. Sehr hohe Dosisleistungen müssen dennoch vermieden werden (vgl. „Sperrbereich“ ab 3 mSv/h).

    Die Grafik gibt einen Überblick und stellt Jahres-Dosiswerte (mSv pro Jahr) den Dosisleistungswerten (µSv/h) gegenüber. Die beiden Skalen sind rechnerisch aufeinander abgestimmt und für den Fall einer andauernden gleichförmigen Exposition gleichwertig.   

      Bei einem Dosiswert unter 1 mSv pro Jahr sind keinerlei Maßnahmen gefordert. Für geplante Expositionen ist dies der Grenzwert für die Bevölkerung. Die Möglichkeit eines Überschreitens bis zu 6 mSv/a ist in betrieblichen Bereichen erlaubt, wenn diese überwacht werden. Darüber hinaus dürfen im beruflichen Bereich Personen bis zu 20 mSv/a erhalten, wenn dies mit Dosis-Kontrollen und u.U. einer strahlenschutzärztlichen Überwachung verbunden ist. Sperrbereiche dürfen nicht betreten werden. 

     Die natürliche Strahlenexposition (im Mittel ca. 0,7 mSv/a durch äußere Bestrahlung) oder die medizinische Exposition (im Mittel ca. 1,7 mSv/a durch Röntgenuntersuchungen) bleiben bei diesen Grenzwerten außer Betracht. 

     In Notfällen  - also bei ungeplanten Expositionen - sollen Maßnahmen möglichst so getroffen werden, dass Einzelpersonen der Bevölkerung keine effektive Dosis über 100 mSv/a erhalten. Dies ist kein Grenzwert, sondern ein Referenzwert, der möglichst weit unterschritten werden soll. Um dieses Ziel zu erreichen, gelten Notfall-Dosiswerte für das Verbleiben von Personen in Gebäuden (10 mSv pro Wocheoder für eine Evakuierung (100 mSv pro Woche). Das bedeutet nicht, dass Personen diese Notfall-Dosiswerte real erhalten müssen, bis die jeweilige Schutzmaßnahme ausgerufen wird. Die Notfall-Dosiswerte sind definiert für eine fiktive Referenzperson, die ungeschützt im Freien steht und andauernd exponiert ist. Reale Personen verhalten sich ja anders - gleichwohl sind die mit den Notfall-Dosiswerten verbundenen Schutzmaßnahmen für sie verbindlich. 

       Wenn sich nach einem Notfall die Lage stabilisiert hat, spricht man von einer bestehenden Expositionssituation. Ein Beispiel wäre die erwogene Rückkehr in ein zuvor evakuiertes Gebiet. Hierfür gelten als Referenzwert 20 mSv/a.